Leitfaden für Eventplaner

Live-Marketing mit Musik

5. Gema

 

Ist die Veranstaltung bei der Gema angemeldet und hat die Band den Musikfolgebogen bekommen?

 

Die GEMA (Gesellschaft für mechanische Aufführungsrechte) ist in Deutschland für die Rechte der Komponisten an der dargebotenen Musik zuständig. Nur bei öffentlichen Veranstaltungen ist eine Gema-Gebühr vom Veranstalter zu zahlen. Dieser zu erwartende Betrag kann vorher bei der Gema erfragt werden. Sie ist abhängig von der Größe der Location und dem Eintrittspreis, bzw. bei geladenen Gäste von der Gage der Musik im Verhältnis zur Zahl der Teilnehmer. Die Tabelle mit den aktuellen Gebühren lässt sich auf der Website der Gema einsehen.
Die Veranstaltung ist vor Durchführung bei der GEMA anzumelden.
Im Nachhinein ist dann noch die so genannte Musikfolge bei der GEMA einzureichen, auf der die tatsächlich gespielten Titel und Komponisten vermerkt sind. Dieses Formular ist von der Band am Veranstaltungstag oder kurz danach auszufüllen und vom Veranstalter nach dem Event an die GEMA weiterzuleiten. Auf Wunsch übermittelt Jazzband-live die Musikfolge digital an die Gema, so dass für Veranstalter weniger Arbeit entsteht.

 

Inhalt

  1. Funktion der Musik
  2. Genre
  3. Organisation & Recht
  4. Durchführung
  5. GEMA
  6. KSK
  7. Links

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