Leitfaden für Eventplaner

Live-Marketing mit Musik

6. Künstlersozialkasse

 

Wer ist bei dem Event zur KSK-Abgabe gesetzlich verpflichtet?


Die Künstlersozialkasse ist so etwas wie eine Sozialversicherung für Künstler. Die KSK erhebt in Deutschland die Künstlersozialabgabe, die grundsätzlich alle Veranstalter, sogenannte Verwerter, zu zahlen haben, die Künstler – auch nur kurzfristig – engagieren. Übrigens gilt die Abgabepflicht auch wenn Hobby-Künstler verpflichtet werden, die selbst nicht in der KSK sind. 
Die Abgabe beträgt je nach Jahr ca. 4-5 Prozent von der Gage der Live-Band. Alle Firmen, die häufiger freiberufliche Künstler (Musiker, Grafiker, Webdesigner, Maler, Texter) engagieren, erhalten eine Abgabenummer von der KSK. Die Künstlersozialabgabe kann für den Veranstalter entfallen, wenn die Musiker über eine Musikagentur wie Jazzband-live gebucht wird, die ihrerseits schon die Abgabe an die KSK für ihre Musiker vornimmt. 

 

Inhalt

  1. Funktion der Musik
  2. Genre
  3. Organisation & Recht
  4. Durchführung
  5. GEMA
  6. KSK
  7. Links

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